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Umsatzsteuer | Nachträgliche Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei „Vorsteuerkappungsfahrzeugen”
Hat ein Unternehmer im Jahr 2000 die ihm bei der Anschaffung eines sowohl betrieblich als auch privat genutzten Pkw in Rechnung gestellte Umsatzsteuer gemäß der damals geltenden Vorschrift des § 15 Abs. 1b UStG (nur) in Höhe von 50 % als Vorsteuer abgezogen und macht er im Jahr 2003 einen Teil der ursprünglich nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge gem. § 15a UStG nachträglich geltend, muss er nach dem NWB YAAAC-50813 die in diesem Jahr erfolgte private Verwendung des Pkw versteuern. – Anmerkung: Die Entscheidung ist zu der besonderen Rechtslage im Jahr 2003 ergangen. Die mit dem Verzicht auf Besteuerung der privaten Verwendung verbundene Halbierung des Vorsteuerabzugs für außerunternehmerisch mitgenutzte, dem Unternehmensvermögen vollumfänglich zugeordnete Fahrzeuge (§ 15 Abs. 1b, § 3 Abs. 9a Satz 2 UStG a. F.) ist ers...