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Vermutung für private Dienstwagennutzung bei fehlender Überwachung
Zur Beurteilung, ob ein betrieblich/dienstlich genutzter Pkw durch einen Arbeitnehmer auch privat mitgenutzt wird, sind die Grundsätze über den Anscheinsbeweis heranzuziehen. Ist die private Mitbenutzung eines Pkw möglich, besteht ein allgemeiner Erfahrungssatz, dass eine private Mitbenutzung auch tatsächlich erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn zwar formal zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Nutzungsverbot vereinbart wurde, dieses Nutzungsverbot aber in keiner Weise kontrolliert oder überwacht wird und auch aus sonstigen Gründen nicht auszuschließen ist, das keinerlei private Nutzung stattgefunden hat.