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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 9 K 1303/01 EFG 2007 S. 1613 Nr. 20

Gesetze: EStG § 30 Abs. 4, EStG § 74 Abs. 5, SGB X § 102, AO § 37 Abs. 2

Keine Berücksichtigung von Sozialhilfeleistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt) als Bezüge des Kindes im Rahmen des Erstattungsanspruchs des Sozialhilfeträgers gegen die Familienkasse

Leitsatz

Macht der Sozialhilfeträger einen Erstattungsanspruch nach § 74 Abs. 2 EStG, §§ 102 ff SGB X gegen die Familienkasse geltend, so scheidet die Berücksichtigung von Sozialhilfeleistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt) als Bezüge des Kindes aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1613 Nr. 20
HAAAC-50541

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 19.03.2007 - 9 K 1303/01

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