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Die Neufassung von § 6 Abs. 2 EStG durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008
Die Änderungen umfassen eine neue Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, den Fortfall des Wahlrechts für die Inanspruchnahme der Vergünstigung des § 6 Abs. 2 EStG sowie die Einführung eines Sammelpostens für bestimmte abnutzbare bewegliche Anlagegüter, der über einen Zeitraum von fünf Jahren gewinnmindernd aufgelöst wird.
Die Neuregelung des § 6 Abs. 2 und 2a EStG schafft für die Unternehmen viele Nachteile, z. B. Herabsetzung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 410 € auf 150 € und damit die geringere Möglichkeit, die Anschaffung beweglicher abnutzbarer Anlagegüter sofort gewinnmindernd zu berücksichtigen, sowie die Abschaffung des bisherigen Wahlrechts zur Inanspruchnahme des § 6 Abs. 2 EStG und damit Beschneidung des steuerlichen Bewertungsspielraums.
Insgesamt stellt die Neufassung des § 6 Abs. 2 und 2a EStG ein neues Beispiel für eine weitere Komplizierung steuerrechtlicher Bestimmungen dar.
Nach dem am vom Bundestag beschlossenen Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wird u. a. die Vorschrift des § 6 Abs. 2 EStG geändert. Die Änderungen umfassen eine neue Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, den Fortfall des Wahlrechts für die Inanspruchnahme der Vergünstigung...