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Nichtanwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf einen im Veranlagungszeitraum 2001 realisierten Auflösungsverlust
Wurde eine Kapitalgesellschaft, an der der Stpfl. wesentlich beteiligt war, wegen Vermögenslosigkeit im Veranlagungszeitraum 2001 im Handelsregister gelöscht, so war sie liquidationslos voll beendet und ein in diesem Zeitpunkt realisierter Verlust unterlag noch nicht dem Halbeinkünfteverfahren (Bezug: § 3 Nr. 40 Buchst. c, § 17 Abs. 4 Satz 1, § 52 Abs. 4b Satz 1 Nr. 2 und Abs. 34a EStG; § 11 Abs. 1, § 34 Abs. 1 und Abs. 14 KStG).
Praxishinweise: Nach der einkommensteuerlichen Übergangsregelung war das Halbeinkünfteverfahren bei Beteiligungsfällen erstmals auf die Erträge der Gesellschaft, an der die Beteiligung bestand, anzuwenden, die nach Ablauf des ersten Wirtschaftsjahres zuflossen, für das das neue Recht erstmals anzuwenden war. Dieses Anknüpfen an das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft hatte zur Folge, dass bei einer liquidationslosen Beendigun...