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BBB 8/2007 S. 227

Niedrigere Beiträge für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte

Mandanten, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, sollten ihre Krankenkasse über eine negative Einkommensentwicklung so schnell wie möglich in Kenntnis setzen, um die Kassenbeiträge an das sinkende Einkommen anpassen zu lassen. Selbständige und Kleinunternehmer, die ihre Kasse nicht rechtzeitig informieren, zahlen u. U. zu lange zu hohe Beiträge, die sie nicht mehr zurückfordern können. Die Krankenkassen nehmen die Anpassungen erst bei Vorlage eines neuen Einkommensnachweises vor. Dies teilte der Bund der Steuerzahler mit. Allerdings: Bleibt das Einkommen trotz negativer Entwicklung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 1.837,50 €, ändert sich für die Betroffenen nichts.

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