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Steuerrecht | freier Kapitalverkehr, Niederlassungsfreiheit, Gesellschafterfremdfinanzierung, verdeckte Gewinnausschüttungen
▶ Urteil: Eine nationale Maßnahme, nach der Darlehenszinsen, die eine gebietsansässige Kapitalgesellschaft an einen gebietsfremden Anteilseigner zahlt, der an ihrem Kapital wesentlich beteiligt ist, unter bestimmten Voraussetzungen als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden, die bei der Darlehensnehmerin besteuert wird, berührt vorwiegend die Ausübung der Niederlassungsfreiheit i. S. der Art. 43 ff. EG. Diese Bestimmungen können nicht bei Sachverhalten geltend gemacht werden, an denen ein Unternehmen eines Drittlands beteiligt ist.
▶ Hinweis: In dem Streitfall ging es indirekt um die Vereinbarkeit des § 8a KStG mit dem EGV, aber anders als im Fall Lankhorst-Hohorst (Urt. v. , Rs. C-324/00; Eicker, IWB 2003, F. 11 Gr. 2 S. 507) um die Beteiligung eines Gesellschafters aus einem Drittlan...