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Zuführung zu einer Pensionsrückstellung
Unerheblich für eine fehlende zehnjährige Erdienungszeit ist, dass die Rechtsprechung des BFH zur Erdienbarkeit erst im Jahr 1995 bekannt wurde (, BStBl 1995 II S. 419), die Pensionszusage jedoch aus dem Jahr 1993 stammt. Bei den im genannten BFH-Urteil entwickelten Rechtsgrundsätzen handelt es sich nicht um eine Änderung der bis dahin bestehenden Gesetzeslage, sondern allein um Gesetzesauslegung. Dem BFH-Urteil lag eine Pensionszusage aus dem Jahr 1985 zugrunde. Mit diesem Urteil wurde deutlich, dass bereits zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Pensionszusage grundsätzlich eine zehnjährige Erdienungszeit erforderlich war.