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Die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG
Ermäßigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne von Einzel- und Mitunternehmern ab 2008
Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 wurde mit dem neuen § 34a EStG eine Begünstigung für die nicht entnommenen Gewinne (Thesaurierungsbegünstigung) eingeführt und damit eine wesentliche Forderung aus dem Koalitionsvertrag weitgehend erfüllt: die steuerliche Gleichstellung von Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen. Der Gesetzgeber hat sich gegen eine ebenfalls diskutierte Einbeziehung der Personenunternehmen (ganz oder teilweise) in die Körperschaftsteuerpflicht und ein bilanzielles Rücklagenmodell entschieden und stattdessen die als Tarifmodell ausgestaltete Thesaurierungsbegünstigung gewählt. Die steuerlichen Vorteile der Personengesellschaft (z. B. bei der Verlustverrechnung) bleiben zur Erleichterung insbesondere der großen international tätigen Personengesellschaften erhalten. Völlig neu ist die Idee der Thesaurierungsbegünstigung jedoch nicht. Auch in der Vergangenheit (bis Veranlagungszeitraum 1958) gab es Begünstigungen des nicht entnommenen Gewinns, die aber aufgrund ihrer schlechten Administrierbarkeit und Fehleranfälligkeit jeweils nur wenige Jahre Bestand hatten. Von § 34a EStG profitieren vor allem die Steuerpflichtigen mit relativ hoh...