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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 8 K 1460/05 B EFG 2007 S. 1314 Nr. 17

Gesetze: EStG § 3c Abs. 1, EStG § 41b Abs. 1 S. 2 Nr. 6, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4

Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei Erhalt einer Freifahrtsberechtigung mit Verkehrsmitteln des Arbeitgebers

Leitsatz

1. Wenn ein Arbeitnehmer der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte tatsächlich mit dem eigenen PKW durchgeführt hat, führt die auf seiner Lohnsteuerbescheinigung als steuerfreie Arbeitgeberleistung eingetragene Freifahrtsberechtigung für die Verkehrsmittel der BVG nicht zu einer Kürzung seines Werbungskostenabzugs (Ausführungen zum Anwendungsbereich von § 3c Abs. 1 EStG).

2. Die Lohnsteuerbescheinigung entfaltet im Hinblick auf die Anwendung der Vorschrift des § 3c Abs. 1 EStG keine Bindungswirkung, sondern hat lediglich die Funktion eines Beweismittels.

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 138 Nr. 3
EFG 2007 S. 1314 Nr. 17
CAAAC-49903

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 03.05.2007 - 8 K 1460/05 B

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