Kindergeld für ausländische Eltern, die auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden können
Leitsatz
1) Eine Verpflichtungsklage auf Zahlung von Kindergeld ist auch hinsichtlich der auf die Einspruchsentscheidung folgenden
Monate zulässig, entgegen FG Nds. v. - 16 K 12/04, EFG 2006, 751.
2) Kindergeld ist nach der Rechtsprechung des BVerfG (, 1 BvL 5/07, 1 BvL 6/97, BVerfGE 111,
160 = BFH/NV 2005, Beilage 2, 114) auch solchen ausländischen Eltern zu gewähren, die auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben
werden können und die sich seit mindestens einem Jahr ununterbrochen in Deutschland aufhalten. § 62 Abs. 2 EStG ist entgegen
einschränkend auszulegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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