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Verschärfungen bei der Bargeldkontrolle an deutschen Grenzen
Anmeldepflicht für Barmittel in Höhe von 10 000 € oder mehr
Seit dem müssen Reisende mitgeführte Barmittel in Höhe von 10 000 € oder mehr bei der Einreise in die oder bei der Ausreise aus der Europäischen Union (EU) anmelden. Die Reisenden trifft damit erstmals eine Anmeldepflicht, die eigenständig und ohne Aufforderung erfüllt werden muss.
I. Vereinheitlichung der Überwachung des Finanzmittelverkehrs
Mit der EG-Verordnung Nr. 1889/2005 v. über die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden (ABl EU Nr. L 309 S. 9, nachfolgend „EG-Verordnung”), wurden die EU-Staaten und damit auch Deutschland verpflichtet, ihre nationalen Regelungen zur Bargeldkontrolle an den EU-Außengrenzen bis zum auf einen europaweit gültigen, einheitlichen Standard zu bringen. Die bisher geltenden nationalen Regelungen zur Bargeldkontrolle in den EU-Staaten sahen sehr unterschiedlich ausgestaltete Anmeldepflichten vor, die sich sowohl hinsichtlich des anmeldepflichtigen Betrags als auch dahingehend unterschieden, ob eine Anmeldung zwingend oder nur auf Verlangen eines Zollbediensteten erforderlich war. Die mit dem Ziel einer Harmonisierung der nationalen Vorschriften beschlossene EG-Verordnung bildet ein Pendant zur s...