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Kosten zur Abwendung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück
Hat ein Steuerpflichtiger ein vermietetes Grundstück in anfechtbarer Weise verbilligt von einem Angehörigen erworben, stellen Aufwendungen zur Beseitigung der gesetzlichen Verpflichtung zur Duldung der Zwangsvollstreckung gem. § 11 AnfG in gleicher Weise nachträgliche Anschaffungskosten dar wie solche zur Befreiung eines Grundstücks von dinglichen Belastungen.