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BFuP Nr. 3 vom Seite 197

Ltd. anstelle einer GmbH? – Ein Vorteilsvergleich

Von Prof. Dr. Dieter Schneeloch, Hagen

Das Fehlen einer Mindesteigenkapitalnorm im englischen Recht kann allenfalls in Ausnahmefällen zu einem Vorteil der Ltd. im Vergleich zur GmbH führen. Auch ist kein genereller Haftungsvorteil erkennbar. Die durch Rechtsunsicherheit und Unkenntnis des englischen Rechts hervorgerufenen Risiken bei Wahl der Rechtsform einer „deutschen” Ltd. sind außerordentlich hoch. Die Akzeptanz dieser Rechtsform ist derzeit als sehr gering einzustufen. Die Rechtsform der „deutschen” Ltd. wird regelmäßig einen erheblich höheren Verwaltungsaufwand verursachen als eine GmbH. Steuerlich ist weder ein genereller Vorteil noch Nachteil zu erwarten. Insgesamt ist die Rechtsform einer „deutschen” Ltd. regelmäßig deutlich nachteiliger als die einer GmbH.

1 Einführung

Seit einigen Jahren wird in der Bundesrepublik Deutschland eine lebhafte Debatte darüber geführt, ob es vorteilhaft sei, sich anstelle der Rechtsform einer GmbH derjenigen einer britischen oder irischen private company limited by shares (Ltd.) zu bedienen. Ausgelöst worden ist diese Diskussion durch mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften innerhalb der EU. Vielfach wird behauptet, daß die ...

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