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PiR Nr. 7 vom Seite 200

Auswirkung der Unternehmensteuerreform auf Halbjahres- und Quartalsberichte

Dipl.-Ök. Jens Freiberg

I. Einleitung

Latente Steuern sind auf der Basis zukünftiger Steuersätze zu bewerten. Im Interesse der Objektivierung gilt jedoch: Eine angekündigte Steuersatzänderung ist unbeachtlich, soweit sie vor dem Bilanzstichtag nicht materiell bereits sicher ( substantively enacted) ist (IAS 12.48). Diese Sicherheit ist in der Bundesrepublik gegeben, wenn Bundesrat bzw. Vermittlungsausschuss die Zustimmung zum Gesetz erteilen. Auf die weiteren formalen Akte – insbesondere den Zeitpunkt der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – kommt es dann nicht mehr an.

Fraglich ist, ob gleiche Grundsätze auch für die Erstellung von Zwischenberichten heranzuziehen sind. Aktuellen Anlass für die Fragestellung gibt die geplante Umsetzung der Unternehmensteuerreform 2008, die vor dem Stichtag bereits durch den Bundestag , aber noch nicht durch den Bundesrat abgesegnet wurde. Mangels Zustimmung des Bundesrats gilt das materielle Gesetzgebungsverfahren zum Quartals- oder Halbjahresstichtag als nicht durchlaufen .

II. Zwischenbericht und Steuersatz

Die in IAS 34 niedergelegten Regeln zur Zwischenberichterstattung folgen in erste Linie dem sog. diskreten Ansatz, welcher die Eige...

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