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Pauschalierung von Sachzuwendungen
Sozialversicherungspflicht und Betriebsausgabenabzug
Mit dem Jahressteuergesetz 2007 ist durch § 37b EStG eine neue Pauschalierungsmöglichkeit der Einkommensteuer für Sachzuwendungen geschaffen worden. Diese Sachzuwendungen sind jedoch nach Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sozialversicherungspflichtig. Weiter sind, so das Bundesministerium der Finanzen, – wegen der Abgeltungswirkung beim Empfänger – auch Kleingeschenke von maximal 35 € pauschal zu versteuern.
I. Sozialversicherungspflicht
Nach Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit (veröffentlicht in einem Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales v. ) hat die einkommensteuerliche Vorschrift des § 37b EStG „keinerlei Auswirkungen” im Sozialversicherungsrecht. Bei derlei pauschalierten Sachbezügen handele es sich um Arbeitsentgelt, für das die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) gerade keine Beitragsfreiheit vorsehe. Gleichwohl schließt man sich aber für die Frage der sozialversicherungsrechtlichen Bemessungsgrundlage der Pauschalierungsvorschrift an. Bemessungsgrundlage des sozialversicherungspflichtigen Sachbezugs ist also der Betrag, welcher der Pauschalsteuer unterworfen...