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Umsatzsteuer | Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Schwerhörigengeräten
Die Lieferung eines Schwerhörigengeräts unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. mit Nr. 52 Buchst. d der Anlage 2 zu § 12 UStG dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Ausgenommen von der Steuerermäßigung ist die eigenständige Lieferung von Teilen und Zubehör. Die Abgabe einer Otoplastik in unmittelbarem Zusammenhang mit der Lieferung eines Schwerhörigengeräts stellt eine unselbständige Nebenleistung dar, die das Schicksal der Hauptleistung teilt. Auch die Lieferung eines betriebsfertigen Schwerhörigengeräts nebst Batterien unterliegt im Rahmen eines einheitlichen Umsatzgeschäfts dem ermäßigten Steuersatz. Die Steuerermäßigung erstreckt sich auch auf das Entgelt für die mitgelieferten Batterien. Ist die Otoplastik (oder die Batterie) hingegen Gegenstand einer selbständigen Lieferung, kommt der Regelsteuersatz zur An...