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Lohnsteuer | Aufwendungen für den Erwerb von Deutschkenntnissen als nichtabziehbare Kosten der Lebensführung
Aufwendungen eines in Deutschland lebenden Ausländers für das Erlernen der deutschen Sprache gehören regelmäßig nach dem NWB WAAAC-49140 auch dann zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung, wenn ausreichende Deutschkenntnisse für einen angestrebten Ausbildungsplatz förderlich sind. – Anmerkung: Der BFH hat das Aufteilungs-und Abzugsverbot angewendet, ohne die Möglichkeit eines anteiligen Abzugs als vorweggenommene Erwerbsaufwendungen zu prüfen. Das ist kaum zu beanstanden, denn anders als bei Pkw- und Telefonkosten ist in solchen Fällen eine zutreffende sowie leicht nachprüfbare Trennung und Zuordnung der Kosten zum privaten und beruflichen Bereich nicht denkbar.