Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabenordnung | Kein Ausschluss des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO durch vorläufige Steuerfestsetzung
Wie der NWB AAAAC-49143 entschieden hat, kann das Finanzamt eine nach § 165 Abs. 1 AO vorläufige Steuerfestsetzung nach Ablauf der Frist des § 171 Abs. 8 AO nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ändern, wenn das die Ungewissheit beseitigende Ereignis (§ 165 Abs. 2 AO) zugleich steuerrechtlich zurückwirkt. – Anmerkung: Die Vorschriften der AO über die Änderung von Steuerbescheiden sind überaus differenziert und deshalb zwangsläufig kompliziert. Die Entscheidung des BFH klärt das Verhältnis zwischen der Änderbarkeit aufgrund einer vorläufigen Steuerfestsetzung (§ 165 Abs. 2 AO) und der Änderbarkeit aufgrund eines rückwirkenden Ereignisses (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO). Diese Klärung war im Streitfall erforderlich, weil die Rechtsgrundlage einer vom Finanzamt vorgenommenen Änderung eines Steuerbescheids zwar grds. vom Gericht ausgetauscht werden kann (insofern ist die Wahl der „richt...