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Berechnungsschema für Einheitswerte in Land- und Forstwirtschaft
Ein Überbestand an Wirtschaftsgebäuden im Verhältnis zu dem einem Betriebsinhaber gehörenden Grund und Boden, der bei der Einheitsbewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes einen Zuschlag für gesteigerte Ertragsfähigkeit rechtfertigt, kann nicht allein aufgrund der Größe von zugepachteten Flächen unterstellt werden. Das durch den Ländererlass v. (BStBl 1970 I S. 906) vorgegebene Berechnungsschema zu § 41 BewG bestimmt, dass der geschätzte Anteil der Wirtschaftsgebäude am Vergleichswert der insgesamt bewirtschafteten Fläche dem Anteil der Wirtschaftsgebäude am Vergleichswert der eigenen Flächen gegenübergestellt wird. Dieses Schema kann nur dann zu einer zutreffenden Zuschlagsberechnung führen, wenn in tatsächlicher Hinsicht festgestellt ist, dass die Wirtschaftsgebäude für die Eigentumsfläche überdimensioniert u...