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Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG: Sozialversicherungspflicht und Geschenke unter 35 €
Seit dem können Steuerpflichtige die ihren Arbeitnehmern oder Geschäftsfreunden gewährten Zuwendungen und Geschenke pauschal mit 30 % versteuern und so den geldwerten Vorteil der Empfänger übernehmen (§ 37b EStG i. d. F. des JStG 2007). Dies gilt aber nur, wenn die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr oder die einzelne Aufwendung maximal 10.000 € betragen. Zwei Streitpunkte sind jetzt geklärt:
Geschenke bis 35 €: In die Bemessungsgrundlage der 30 %igen pauschalen Einkommensteuer sind alle Geschenke gem. § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG einzubeziehen, auch Geschenke mit einem Wert von weniger als 35 €. Ausgenommen sind nur Streuwerbeartikel wie z. B. Kugelschreiber oder Zugaben, die Bestandteil der Leistung sind. Die Pauschalsteuer selbst ist bei Geschenken unter 35 € als Betriebsausgabe abzugsfä...