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Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Bei digitalisierten Ausfuhrbelegen mit Zollstempeln ist nicht hinreichend feststellbar, ob der Stempelaufdruck durch einen Originalstempel angebracht oder aufgedruckt bzw. aufkopiert wurde. Da die digitalisierten Dokumente die Beweisfunktion nicht erfüllen, kommt eine Vernichtung der Originalbelege insoweit nicht in Betracht. Alle Ausfuhrbelege, die mit Dienststempelabdrucken versehen sind, unabhängig davon, ob die Stempelfarben Pigmentierungen enthalten oder nicht, sind stets im Original aufzubewahren. Soweit bislang Ausfuhrbelege mit Dienststempelabdrucken ohne Farbpigmentierungen digitalisiert und vernichtet wurden, wird dies nicht beanstandet, soweit die Digitalisierung und Vernichtung vor dem erfolgt ist.