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Entwurf der Lohnsteuerrichtlinien 2008
Richtlinienvorschlag mit neuer Struktur
Am hat das BMF den aktuellen Entwurf der LStR 2008 auf seiner Homepage veröffentlicht. Der Richtlinienvorschlag entspricht dem derzeitigen Beratungsstand der obersten Finanzbehörden der Länder. Neben einer neuen Struktur sind insbesondere Neuerungen im Reisekostenrecht enthalten. Im Übrigen wurden die noch nachzuvollziehenden Rechtsänderungen aus ergangenen Gesetzen, die neuere Rechtsprechung und die zwischenzeitlichen Verwaltungsentscheidungen eingearbeitet.
Neue Strukturierung
Analog zur Gliederung der EStR 2005 erhalten die LStR 2008 eine neue Struktur. Die Gliederung der LStR 2008 orientiert sich nunmehr ebenfalls an der Paragrafenfolge des EStG. Das BMF hat dazu eine Überleitungsliste herausgegeben. Beispielsweise wird aus R 19 LStR 2005 zum Werkzeuggeld (§ 3 Nr. 30 EStG) R 3.30 LStR 2008.
Betreuung nicht schulpflichtiger Kindern
Zusätzlich zum Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen bleiben nach § 3 Nr. 33 EStG steuerfrei.
Die Voraussetzung der zusätzlichen Leistung wird im Entwurf der LStR 2008 konkretisiert. Eine zweckgebundene Leistung wird nur dann zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht, wenn d...