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Freigebige Zuwendungen an Sportvereine
Zusammengefasste Schenkungsteuerbescheide und Unentgeltlichkeit von Vereinszuwendungen
Mangels hinreichender inhaltlicher Bestimmtheit ist ein Schenkungsteuerbescheid nichtig, wenn er mehrere freigiebige Zuwendungen zusammenfasst und die einzelnen der Bestimmung unterworfenen Lebenssachverhalte nicht konkret bezeichnet. Außerordentliche Förderleistungen sind steuerpflichtige freigiebige Zuwendungen, soweit ihnen keine Gegenleistung gegenübersteht. S. 8
Streitfall
Der Kläger (Kl.) finanzierte einem Sportverein die Aufwendungen für Ablösesummen für Spielereinkäufe und für laufende Gehälter und Prämien der Spieler und Trainer. Während der laufenden Spielzeit teilte der Vereinsvorsitzende dem Kl. monatlich den gesamten nicht von sonstigen Einnahmen gedeckten Finanzbedarf mit. Der Kl. übergab dem Vereinsvorsitzenden in Höhe des Fehlbetrags jeweils einen Scheck oder Bargeld.
Das Finanzamt erließ für diese als freigebige Zuwendungen angesehenen Zahlungen einen Schenkungsteuerbescheid. Zur Begründung wurde auf den Steuerfahndungsbericht verwiesen. Nach einem entsprechenden Hinweis des Finanzgerichts stellte das Finanzamt die Nichtigkeit dieses Bescheids fest und erließ für die Jahre 01 - 06 Schenkungsteuerbescheide, jeweils alle Erwerbe eines Kale...