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FG Köln Urteil v. - 6 K 3604/06 EFG 2007 S. 1267 Nr. 16

Gesetze: KraftStG § 5 Abs 4, KraftStG § 5 Abs 5, KraftStG § 9 Abs 5, InsO § 55, KraftStG § 1 Abs 1 Nr 1

Kraftfahrzeugsteuer:

Kraftfahrzeugsteueransprüche nach Freigabe durch den Insolvenzverwalter

Leitsatz

1) Die nach der Insolvenzeröffnung entstehende Kraftfahrzeugsteuer ist grundsätzlich Masseverbindlichkeit, weil sie durch den Verwalter der Insolvenzmasse begründet wird.

2) Kraftfahrzeugsteueransprüche für Zeiträume nach einer Freigabe der Fahrzeuge durch den Insolvenzverwalter sind auch dann keine Masseverbindlichkeiten, wenn die Voraussetzungen für ein Ende der Steuerpflicht nach § 5 Abs. 4 und 5 KraftStG nicht vorliegen.

3) Analog § 9 Abs. 5 Satz 2 KraftStG entfällt die Eigenschaft als Masseverbindlichkeit bereits mit dem Tag der Freigabe.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1267 Nr. 16
ZIP 2007 S. 1421 Nr. 30
DAAAC-48400

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 20.03.2007 - 6 K 3604/06

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