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BBB 7/2007 S. 197

MoMiG: Neuerungen erleichtern zukünftige GmbH-Gründungen

Das Bundeskabinett hat kürzlich den Referentenentwurf zum MoMiG beschlossen. Danach wird die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ab 2008 erleichtert. Die Neuerungen umfassen die folgenden wichtigsten Änderungen:


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Mini- bzw. Ein-Euro-GmbH
-
Unterform der GmbH
-
die Stückelung der Anteile ab 1 € möglich (vorher: 100 €)
-
Firmierung mit Kürzel „UG” (= Unternehmergesellschaft)
-
Gründungsdauer wird deutlich verkürzt
-
25 % des Jahresgewinns müssen solange in die Rücklagen eingestellt werden, bis das Stammkapital der klassischen GmbH v. 10.000 € erreicht ist
-
bei Verwendung einer Mustersatzung kann u. U. auf eine notarielle Beurkundung verzichtet werden
Klassische GmbH
-
Mindestkapital wird auf 10.000 € gesenkt (vorher: 25.000 €)

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