Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bodenschätze als materielle Wirtschaftsgüter
Keine Absetzung für Substanzverringerung bei unentgeltlichem Erwerb
Mit Beschluss v. - GrS 1/05 hat der Große Senat des BFH in einer Grundsatzentscheidung und unter Änderung der Rechtsprechung entschieden, dass ein im Privatvermögen entdecktes Kiesvorkommen bei Zuführung zum Betriebsvermögen zwar mit dem Teilwert anzusetzen ist, aber keine Absetzungen für Substanzverringerung vorgenommen werden dürfen.
Einlage eines Kiesgrundstücks
Der Kläger erwarb 1977 in vorweggenommener Erbfolge aus dem Privatvermögen seiner Mutter ein Kiesgrundstück. Nachdem ihm die Genehmigung zum Kiesabbau erteilt worden war, meldete er bei der Gemeindeverwaltung einen Kies- und Sandbetrieb zum an. Zum selben Termin wurde der Grund und Boden des Grundstücks mit einem Teilwert von 30 000 DM, das Kiesvorkommen mit 420 000 DM eingebucht. Eine erstmals 1980 vorgenommene Absetzung für Substanzverringerung wurde vom Finanzamt nicht zugelassen. S. 2
Der III. Senat des BFH hatte demgegenüber im ersten Rechtsgang zunächst die Auffassung vertreten, im Fall der Einlage eines Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen würden sich die Absetzungen für Substanzverringerung grundsätzlich nach dem Teilwert bemessen. Das gelte auch bei Eröffnung eines Betriebs. ...