OFD Hannover - S 2241 - 104 - StH 221 S 2241 - 44 - StO 221

Steuerliche Behandlung der Refinanzierungszinsen einer an einer Personengesellschaft beteiligten Bank;

(BStBl 2000 II S. 577)

„Zur Frage, ob die Finanzverwaltung an der mit geäußerten Auffassung zur steuerlichen Behandlung der Refinanzierungszinsen einer an einer Personengesellschaft beteiligten Bank im Bereich des Sonderbetriebsvermögens im Hinblick auf das (BStBl 2000 II S. 577) festhält, wird im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wie folgt Stellung genommen:

Nach dem stellen die den Banken aus der Darlehensgewährung zufließenden Zinsen Sonderbetriebseinnahmen dar und die Refinanzierungszinsen des Darlehens sind nach § 4 Abs. 4 EStG grundsätzlich Sonderbetriebsausgaben der beteiligten Bank. Die Refinanzierungszinsen sind nach diesem BMF-Schreiben regelmäßig auch dann Sonderbetriebsausgaben, wenn sie dem ausgereichten Darlehen nicht unmittelbar, sondern nur im Schätzungswege zugeordnet werden können, weil nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH für die Annahme von Sonderbetriebseinnahmen oder -ausgaben bereits ein (bloßer) Veranlassungszusammenhang zwischen den Aufwendungen und dem Betrieb als einer Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG genügt.

Mit Urteil vom (a. a. O.) hat der BFH für den Fall der Ermittlung ausländischer Einkünfte nach § 34d Nr. 6 EStG – entgegen der Verwaltungsauffassung – entschieden, dass auch bei Kreditinstituten die Frage des Abzugs der Refinanzierungskosten als Betriebsausgaben nicht nach einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise, sondern nach der tatsächlichen Verwendung der die Refinanzierungskosten auslösenden Darlehensmittel zu beurteilen sei. Gleiches gelte für die Beurteilung des unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs im Sinne des § 3c EStG und des wirtschaftlichen Zusammenhangs im Sinne von § 103 Abs. 1 BewG.

Auf Grund dieser Entscheidung wird nicht mehr an der mit vertretenen Auffassung festgehalten.

Es ist jedoch beabsichtigt, eine gesetzliche Regelung einzuführen, die die mit dargestellte Rechtsauffassung zur Zuordnung der Refinanzierungszinsen bei Kreditinstituten wieder herstellt.”

OFD Hannover v. - S 2241 - 104 - StH 221S 2241 - 44 - StO 221

Fundstelle(n):
PAAAC-47732