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Unbefristeter Wohnraummietvertrag – Muster
Unbefristeter Wohnraummietvertrag - Muster
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Das Wohnraummietrecht des BGB ist vom Gedanken des Mieterschutzes geprägt. Daher enthalten die §§ 549 - 577a BGB erhebliche Einschränkungen der Vertragsfreiheit. In vielen Normen ist ausdrücklich geregelt, dass eine Vereinbarung zum Nachteil des Mieters unwirksam ist. Dies betrifft auch Individualvereinbarungen bei Vertragsbeginn.
Bei einigen Mietverhältnissen sind die Mieterschutzvorschriften eingeschränkt, so zum Beispiel bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist oder wenn der Vermieter einen Teil der von ihm selbst bewohnten und eingerichteten Wohnung vorübergehend vermietet (§ 549 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 BGB).
Befristete Mietverhältnisse sind nur unter besonderen Voraussetzungen möglich (Zeitmietverträge, § 575 BGB). Für die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Mietverhältnisses benötigt der Vermieter ein berechtigtes Interesse, deren Voraussetzungen ebenfalls sehr eng sind. Auch eine außerordentliche fristlose Kündigung ist nicht ganz einfach: Der Mieter kann eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges noch durch die so genannte Schonfristzahlung wieder unwirksam machen. Solange der Mieter die Miete einigermaßen pünktlich zahlt, stellt die Rechtsprechung für die Kündigungsgründe durchaus hohe Hürden auf.
Das Muster geht von einem einfachen unbefristeten Wohnraummietvertrag über preisfreien Wohnraum aus, wobei eine Nettokaltmiete mit Betriebskostenvorauszahlung vereinbart ist. Es sind stets Anpassungen auf den konkreten Mietgegenstand und auf die konkreten Mietparteien erforderlich vorzunehmen.
Gegebenenfalls sind die Regelungen der Mietpreisbremse zu beachten.
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