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Schweiz | Formalismus im Bereich der Mehrwertsteuer
Die Schweiz wird wieder einmal ihrem Sonderstatus gerecht und tritt dem zunehmenden Formalismus im Bereich der Mehrwertsteuer entgegen. Der schweizerische Bundesrat hatte bereits Mitte 2006 verordnet, dass die vom Gesetzgeber angeordneten Formvorschriften nicht überspitzt formalistisch, sondern pragmatisch anzuwenden sind und Formmängel unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu steuerlichen Mehrbelastungen führen dürfen. In einer Ende 2006 veröffentlichten Praxismitteilung hat die Eidgenössische Steuerverwaltung hierfür verschiedene Beispiele genannt, wobei dies aber ausdrücklich keine abschließende Aufzählung darstellen soll. Insbesondere der Vorsteuerabzug soll künftig auch dann anerkannt werden, wenn bestimmte Rechnungspflichtangaben fehlen oder mangelhaft sind.