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Portugal | Steueramnestie 2005 EU-rechtswidrig
Die Europäische Kommission hat in einer Mitteilung vom die Steueramnestie 2005 in Portugal als EU-rechtswidrig erklärt. Sie galt für unbeschränkt Steuerpflichtige, die über ihre bisher unversteuerten Einkünfte aus Vermögensgegenständen im Ausland bis zum eine Nacherklärung abgegeben hatten. Die Steueramnestie verstieß nach Auffassung der EU-Kommission gegen die Kapitalsverkehrsfreiheit in Art. 56 EGV, da die fällige Strafsteuer von 5 % bezogen auf den Vermögenswert auf 2,5 % reduziert wurde, wenn das repatriierte Kapital in portugiesische Staatsanleihen mit einer Haltedauer von mindestens drei Jahren investiert wurde. Sofern Portugal in der angeforderten Stellungnahme keine Maßnahmen zur Gleichbehandlung einleitet, wird die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem E...