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Doppelbesteuerung | Gehälter von in Deutschland ansässigen Funktionsträgern schweizerischer Unternehmen
▶ Urteil: (1) Ein Besteuerungsrecht der Schweiz besteht nach Art. 15 Abs. 1 DBA-Schweiz bei unselbständiger Tätigkeit des Stpfl. nur insoweit, wie die Vergütung auf Tätigkeiten entfällt, die in der Schweiz ausgeübt wurden. (2) Die Rechtsprechung des Großen Senats des (BStBl II 1972, S. 68), wonach die Tätigkeit von Geschäftsführern einer GmbH am Sitz der Gesellschaft erfolgt, ist für die Abgrenzung der Besteuerungsrechte zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz durch die Regelung des Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz überholt. (3) Rechtsfähige Vereine sind keine Kapitalgesellschaften i. S. des Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz (EFG 2007, S. 522).
▶ Hinweis: Der unbeschränkt steuerpflichtige Kl. war in den Streitjahren in leitender Position für zwei in der Schweiz ansässige rechtsfähige Vereine tätig. Seine Tätigkeit erbrachte er zum Teil in der Schweiz und zum Teil in anderen Staaten....