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Steuerbefreiung für medizinische Laboruntersuchungen
Leistungen sind als ärztliche Heilbehandlung steuerfrei
Umsätze eines Arztes für Laboratoriumsmedizin aus medizinischen Analysen und Laboruntersuchungen im Auftrag der behandelnden Ärzte oder deren Labore/Laborgemeinschaften sind als ärztliche Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei. Nach Ansicht des BFH – Entscheidungen v. - V R 55/03 – und des EuGH – Entscheidung v. - Rs. C-106/05, L. u. P. GmbH – ist es nicht erforderlich, das die Leistungen unmittelbar gegenüber dem Patienten erbracht werden. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG greift auch dann, wenn der Laborarzt die Leistungen in der Rechtsform einer GmbH erbringt und er der alleinige Gesellschafter der GmbH ist.
Medizinische Analysen gegenüber Ärzten erbracht
In dem vom BFH entschiedenen Fall führte ein in der Rechtsform einer GmbH betriebenes Privatlabor (Klägerin) im Auftrag verschiedener Laborgemeinschaften medizinische Analysen durch. Alleiniger Gesellschafter der Klägerin war ein Arzt für Laboratoriumsmedizin. Zu den Laborgemeinschaften hatten sich praktische Ärzte zusammengeschlossen, die die Analysen im Rahmen ihrer Heilbehandlungen angeordnet hatten. Neben den medizinischen Analysen erbrachte die Klägerin weitere Dienstleistungen an die Laborgemeinschaften...