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Sonderausgabenabzug bei Gesellschafter-Geschäftsführern
BMF nimmt zur Kürzung des Abzugsvolumens für Vorsorgeaufwendungen Stellung
Nachdem bereits mehrere Oberfinanzdirektion zur Kürzung des Höchstbetrags bzw. Vorwegabzugs bei Gesellschafter-Geschäftsführern mit Zusage einer Altersversorgung Stellung genommen haben, hat das BMF nun in einem aktuellen Schreiben v. - IV C 8 - S 2221/07/0002 die wichtigsten Grundsätze zusammengefasst und das Prüfungsverfahren für den Fall, dass die Kapitalgesellschaft mehrere Gesellschafter-Geschäftsführer mit Pensionszusagen hat, erläutert.
Betroffener Personenkreis
Von der Kürzung des Höchstbetrags bzw. der Vorsorgepauschale bei der Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen sind Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften betroffen, die nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen und im Zusammmenhang mit ihrer Geschäftsführertätigkeit eine Anwartschaft auf Altersversorgung ganz oder teilweise ohne eigene Beitrags- S. 2leistung erworben haben. Die Anwartschaft muss auf das altersbedingte Ausscheiden aus dem Erwerbsleben gerichtet sein. Ergänzende Absicherungen gegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung bleiben unberücksichtigt.
Die seit dem geltende Erweiterung auf Steuerp...