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Kostenübernahme des Arbeitgebers für Rückentrainingsprogramm
Eine Kostenübernahme für das Rückentrainingsprogramm von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber stellt keine lohnsteuerpflichtige Zuwendung dar. Da Vorraussetzung für die Teilnahme an der Trainingsmaßnahme und Kostenübernahme eine festgestellte medizinische Indikation sowie die regelmäßige Teilnahme der Arbeitnehmer war, überwiegt das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers deutlich.