Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zugehörigkeit eines künftig als Bauland nutzbaren Grundstücks
Ein zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörendes Grundstück ist ohne eine ausdrückliche Erklärung auch dann nicht aus dem Betriebsvermögen entnommen worden, wenn es in ein Umlegungsverfahren eingebracht, zu Beginn des Umlegungsverfahrens verpachtet, in der während des Umlegungsverfahrens erstellten Grundstücksliste zur Eröffnungsbilanz des landwirtschaftlichen Betriebs nicht erfasst worden ist und wenn schon zu Beginn des Umlegungsverfahrens eine künftige Nutzung des Grundstücks als Bauplatz abzusehen war. Erhält der Landwirt später im Baulandumlegungsverfahren anstelle des eingebrachten Grundstücks ein am selben Platz befindliches, neu entstandenes, größeres Grundstück, ist das neu zugeteilte Grundstück auch dann in vollem Umfang weiter Betriebsvermögen, wenn für die Mehrzuteilung...