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Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
Rückwirkend zum soll das ehrenamtliche Engagement von Bürgern durch verbesserte steuerliche Regelungen gefördert werden. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht (vgl. BT-Drucks. 16/5200 vom ). Eine Anhörung wird am im Bundestag stattfinden.
Danach soll der sog. Übungsleiterpauschbetrag von gegenwärtig 1.848 € auf 2.100 € im Kalenderjahr angehoben werden. Diese Steuerfreiheit kommt nach Maßgabe von § 3 Nr. 26 EStG für nebenberufliche Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer gemeinnützigen Einrichtung im erzieherischen oder künstlerischen Bereich oder zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen zur Anwendung.
Vorschläge, die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 26 EStG auch auf von Privatunternehmen erbrachte Pflegeleistungen alter, kranker und behinderter Menschen auszudehnen, hat der Bundesrat nicht aufgegriffen. Es ist aber davon auszugehen, dass diese Vorschläge im weiteren Gesetzgebungsverfahren zur Diskussion gestellt werden.
Zudem soll das EStG um einen neuen § 34h ergänzt werden. Für Stpfl., die im Kalenderjahr regelmäßig und mit einem durchschnittlichen Aufwand von mindestens 20...