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Gewerbliche Tätigkeit eines Landwirts
Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft zum Gewerbebetrieb
Die Frage, ob Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, hat im Steuerrecht große Bedeutung. So können z. B. Land- und Forstwirte unter bestimmten Voraussetzungen ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) oder für ein abweichendes Wirtschaftsjahr (§ 8c EStDV) ermitteln. Außerhalb des Steuerrechts entscheidet die Frage z. B. über den Zuständigkeitsbereich der Alterskasse der Landwirtschaft. Zu einigen Aspekten der Abgrenzung zwischen Land- und Forstwirtschaft einerseits und Gewerbebetrieb andererseits hat der BFH in einer nun veröffentlichten Entscheidung v. - IV R 10/05 Stellung genommen.
Rübenroden als Lohnunternehmer
Die klagenden Eheleute erzielten in den Jahren 1987 bis 1991 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Den Gewinn aus der Forstwirtschaft ermittelten sie durch Einnahmeüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, den Gewinn aus der Landwirtschaft gem. § 13a EStG nach Durchschnittssätzen.
Das Finanzamt vertrat bei einer Außenprüfung den Standpunkt, dass ein von dem Kläger unter seinem Namen angeschaffter Rübenroder sowie ein Rübenblatt-Häcksler, mit denen er auch Lohnarbeiten für andere Landwirte durchführte, nicht zum gemeinsame...