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BBK Nr. 11 vom Seite 583 Fach 13 Seite 5016

Jubiläumsrückstellung auch unter Vorbehalt eines Widerrufs

Rüdiger Happe

Die Bildung von Rückstellungen für ein Dienstjubiläum beschäftigt den Gesetzgeber und in der Folge den BFH immer wieder. In seiner kürzlich veröffentlichten Entscheidung vom - IV R 42/04, NWB IAAAC-38217 ging es um die Frage, ob die Rückstellung auch dann anzuerkennen ist, wenn der Arbeitgeber die Zusage für eine Jubiläumsvergütung unter den Vorbehalt eines Widerrufs stellt.

I. Bisherige Rechtsprechung des BFH

Rückstellungen für Dienstjubiläumszusagen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind als Verbindlichkeitsrückstellungen nach § 249 HGB zu passivieren; dies hat der BFH in seinem Urteil vom festgestellt (IV R 81/84, NWB LAAAA-92447, BStBl 1987 II S. 845). Damals hielt der Senat die Bildung einer Rückstellung auch dann für erforderlich, wenn

  • die Sonderzahlung des Arbeitgebers im Hinblick auf künftige, während einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit zu erbringende Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers versprochen wurde und

  • der Arbeitnehmer solche Leistungen teilweise schon vor dem Bilanzstichtag erbracht hatte.

Allerdings darf der Arbeitgeber für zugesagte Jubiläumszuwendungen nur eine Rückstellung bilden, soweit sie auf Leistungen des Arbeitnehmers in der Ver...

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