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Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf das Gebäudereinigerhandwerk
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) wird in seinem die tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen betreffenden Teil auf das Gebäudereinigerhandwerk erstreckt (Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, BGBl 2007 I S. 576). Diese Änderung tritt am in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen im Bereich der Gebäudereinigung Tarifverträge über Mindestlöhne und Urlaub bzw. Urlaubsgeld, die für allgemein verbindlich erklärt wurden, auch von ausländischen Arbeitgebern beachtet werden, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Die Beschäftigten dieser Branche sollen dadurch vor unerwünschten sozialen Verwerfungen durch untertarifliche Entlohnung entsandter Arbeitnehmer geschützt werden (BR-Drucks. 620/06 S. 5).
Bisher betraf die Anwendung von Arbeitsbedingungen allgemein verbindlicher Tarifverträge auf entsandte Arbeitnehmer nur die Baubranche. Die nunmehr vollzogene Einbeziehung der Gebäudereinigerbranche hat ihren Grund in der Vergleichbarkeit der beiden Branchen. Für beide Branchen ist die Arbeit an ständig wechselnden Einsatzorten und ein daraus resultierendes verstärktes Schutzbedürfnis für die Arbeitnehmer typisch. Das Gebäudereinigerhandwerk ist ebenso wie das Baugewerbe eine lohnkostenintensive Branche, die ...