Elektromonteur und Elektroinstallateur auf dem Gebiet des
Blitzschutzes ist gewerblich tätig
Keine Vergleichbarkeit
mit einem Ingenieur
Leitsatz
Ein Elektromonteur und Elektroinstallateur, der als Gutachter und
beratender Sachverständiger auf dem Gebiet des Blitzschutzes sowie in der
Planung von Blitzschutzanlagen tätig ist, ist gewerblich tätig und
übt insbesondere keine dem Ingenieurberuf vergleichbare freiberufliche
Tätigkeit aus. Mögen auch die Kenntnisse im Bereich Blitzschutz in
der Tiefe denjenigen eines Ingenieurs vergleichbar sein, fehlte es dem
Kläger im Streitfall jedenfalls an Kenntnissen, die in der Breite den im
Rahmen einer Ingenieursausbildung vermittelten entsprechen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1448 Nr. 18 RAAAC-45595
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 15.11.2006 - 2 K 312/02
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