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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 2 K 312/02 EFG 2007 S. 1448 Nr. 18

Gesetze: EStG 1990 § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG 1990 § 15 Abs. 2 S. 1, EStG 1990 § 18 Abs. 1 Nr. 1, GewStG 1991 § 2 Abs. 1

Elektromonteur und Elektroinstallateur auf dem Gebiet des Blitzschutzes ist gewerblich tätig

Keine Vergleichbarkeit mit einem Ingenieur

Leitsatz

Ein Elektromonteur und Elektroinstallateur, der als Gutachter und beratender Sachverständiger auf dem Gebiet des Blitzschutzes sowie in der Planung von Blitzschutzanlagen tätig ist, ist gewerblich tätig und übt insbesondere keine dem Ingenieurberuf vergleichbare freiberufliche Tätigkeit aus. Mögen auch die Kenntnisse im Bereich Blitzschutz in der Tiefe denjenigen eines Ingenieurs vergleichbar sein, fehlte es dem Kläger im Streitfall jedenfalls an Kenntnissen, die in der Breite den im Rahmen einer Ingenieursausbildung vermittelten entsprechen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1448 Nr. 18
RAAAC-45595

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 15.11.2006 - 2 K 312/02

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