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KG Berlin Beschluss v. - 5 W 295/06

Leitsatz

  1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der Zivilkammer 16 des  – abgeändert:

    Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt.

    im geschäftlichen Verkehr gegenüber privaten Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen über Kunstgegenstände aus Afrika auf der Internetplattform „eBay” die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung zu erteilen und dabei darauf hinzuweisen, dass die Frist für den Widerruf zwei Wochen beträgt und/oder frühestens mit Erhalt dieser Belehrung über die Widerrufsmöglichkeit beginnt.

  2. Die Kosten beider Instanzen trägt der Antragsgegner.

  3. Der Beschwerdewert wird auf 6.500 € festgesetzt.

Fundstelle(n):
JAAAC-45375

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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KG Berlin, Beschluss v. 05.12.2006 - 5 W 295/06

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