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AfA-Bemessungsgrundlage bei Einlage nach Verwendung eines Wirtschaftsguts zur Erzielung von Einkünften
Legt ein Stpfl. ein Wirtschaftsgut, das er zuvor zur Erzielung von Einkünften verwendet hat, in sein Betriebsvermögen ein, bemessen sich die AfA nach dem nrkr. Urteil des NWB XAAAC-31077 (BFH-Az.: X R 40/06, EFG 2007 S. 112) nach dem Teilwert, vermindert um die zuvor in Anspruch genommenen AfA (Bezug: § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG a. F. [nunmehr § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG]).
Praxishinweise: (1) Die Klägerin legte ein Grundstück in das Betriebsvermögen ihres Einzelunternehmens ein. Dieses Grundstück war zuvor zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt worden. Die Klägerin berechnete die AfA-Bemessungsgrundlage in der Weise, dass sie vom Teilwert des Gebäudes die bislang bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Anspruch genommenen AfA abzog. Das FA vertrat hingegen unter ...