Absetzung für Abnutzung für den eigenbetrieblich genutzten Gebäudeteil eines Grundstücks
Leitsatz
Nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 bemisst sich die AfA-Bemessungsgrundlage nach dem Einlagewert
gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG abzüglich der bereits im Bereich der Überschusseinkunftsarten vorgenommenen Abschreibungen.
Ein Ansatz der AfA nach den fortgeführten historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten kommt nicht in Betracht (entgegen
R 43 Abs. 6 Satz 1 EStR 1999). Das folgt aus der systematischen und teleologischen Auslegung des Gesetzes.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 4/2007 S. 191 DStRE 2007 S. 265 Nr. 5 EFG 2007 S. 112 Nr. 2 KÖSDI 2007 S. 15463 Nr. 3 StuB-Bilanzreport Nr. 10/2007 S. 396 XAAAC-31077
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 05.09.2006 - 13 K 537/05
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