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Steuerberatungskosten beschränkt Steuerpflichtiger abzugsfähig
BMF regelt Anwendung der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache Conijn
Mit Urteil v. - Rs. C-346/04 hatte der EuGH einmal mehr eine Regelung des deutschen Einkommensteuerrechts für europarechtswidrig erklärt. Nach § 50 Abs. 1 Satz 4 EStG durften beschränkt Steuerpflichtige ihre Steuerberatungskosten nicht als Sonderausgaben bei der deutschen Einkommensteuer geltend machen. Darin sah der EuGH einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit gem. Art. 43 EG. Nunmehr hat das zur Anwendung der Entscheidung Stellung genommen.
Rechtssache Conijn
Der in den Niederlanden wohnende Kläger Conijn war an einer deutschen KG über eine Erbengemeinschaft beteiligt. Dadurch erzielte er Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die zur beschränkten Steuerpflicht in Deutschland führten. In seiner Steuererklärung machte er die für die Erstellung angefallenen Steuerberatungskosten als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG geltend. Mit Hinweis auf § 50 Abs.1 Satz 4 EStG, S. 2der die Anwendung des § 10 EStG für beschränkt Steuerpflichtige ausdrücklich ausschließt, lehnte das Finanzamt die Berücksichtigung der Steuerberatungskosten ab.
Auf Vorlage des BFH hatte der entschieden, dass diese Regelung gegen die in Art. 43 EG verankerte Niederlassungsfreiheit v...