Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pendlerpauschale
FG Köln bejaht die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung
Die Verfassungsmäßigkeit der durch das StÄndG 2007 völlig neu geregelten Pendlerpauschale wird vielfach infrage gestellt. Das FG Köln hat die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung dagegen mit Senatsbeschluss von Ende März 2007, der aufgrund mündlicher Verhandlung ergangen ist, bejaht, die vom Kläger beantragte Vorlage an das BVerfG abgelehnt und das Verfahren bis zu einer Entscheidung durch das BVerfG über die streitige Regelung ausgesetzt.
I. Gegenstand der Neuregelung
Durch das StÄndG 2007 wurde hinsichtlich der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Systemänderung vorgenommen. Die bisherige Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, wonach Werbungskosten auch Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind, wurde aufgehoben. In § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG heißt es nunmehr: „Keine Werbungskosten sind die Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und für Familienheimfahrten.”
II. Keine Verletzung des objektiven Nettoprinzips
Die in der öffentlichen Diskussion vielfach angenommene Verfassungswidrigkeit der Vorschrift wird in erster Linie auf eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG (Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip) gestützt (