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Einkommensteuer | Kein Kindergeld für geduldete Ausländer
Wie der NWB WAAAC-44432 entschieden hat, haben Ausländer, die sich im Rahmen einer ausländerrechtlichen Duldung im Inland aufhalten, keinen Anspruch auf Kindergeld. – Anmerkung: Die gleichheitsrechtlichen Erwägungen der Entscheidung überzeugen wenig. Denn in seiner Funktion, den steuerrechtlichen Familienleistungsausgleich zu übernehmen, muss das Kindergeld auch den Steuerpflichtigen zur Verfügung stehen, die in Deutschland Einkünfte erzielen und dafür Steuern zahlen. Insofern ist es eine Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag, der sich jedoch nicht bei allen Steuerpflichtigen günstiger oder überhaupt auswirken wird.