Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unterlassene Verzinsung des Anspruchs auf Verlustübernahme nach § 302 AktG
Bei Bestehen eines Gewinnabführungsvertrags entsteht mit Ablauf des Bilanzstichtags ein Anspruch der Organgesellschaft auf Verlustübernahme, der sofort fällig ist. Die Pflicht zur Verzinsung dieses Verlustausgleichsanspruchs ergibt sich aus §§ 352, 353 HGB. Die unterlassene oder unzutreffende Verzinsung steht einer tatsächlichen Durchführung des Gewinnabführungsvertrags nicht entgegen. Das Unterlassen der Verzinsung führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, weil der Gewinnabführungsvertrag nicht zu „fremdüblichen” Bedingungen abgewickelt wird. Verdeckte Gewinnausschüttungen der Organgesellschaft an den Organträger haben jedoch den Charakter vorweggenommener Gewinnabführungen, so dass sie als Vorausleistung auf den Anspruch aus dem Gewinnabführungsvertrag zu werten sind. Diese werden zur Verm...