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Rechtmäßigkeit eines Erstattungsbescheids nach § 11 Abs. 2 AStG
Die Beschwer aus einem Steuerbescheid ergibt sich nicht aus einzelnen Besteuerungsgrundlagen, sondern aus der Steuerfestsetzung. Die Absetzung von Erstattungsbeträgen nach § 11 Abs. 2 AStG erfolgt nicht im Rahmen des Anrechnungsverfahrens nach § 36 Abs. 2 EStG, sondern stellt einen eigenen Regelungsbereich dar. Das Außensteuergesetz sieht zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung der hinzuzurechnenden ausländischen Einkünfte das Steuererstattungsverfahren gem. § 11 Abs. 2 AStG oder das Steueranrechnungsverfahren gem. § 12 Abs. 1 AStG vor. Beide Verfahren schließen sich gegenseitig aus.